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AGB

Volker Bannert
Computer und IT-Service für Privat und Gewerbe
Telefon Büro: 0421-380 44 80
www.compu-tec.org
Mail: info@compu-tec.org 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Punkt 1.0 bis 11.0
1.0 Allgemeines
1.1 Alle unsere Angebote, Verkäufe,  Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund  
nachfolgender Bedingungen. Die se gelten für alle künftigen Angebote, Verkäufe,  Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie  nicht noch einmal ausdrücklich  vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit der  Entgegennahme unserer Lieferung, gelten unsere Geschäftsbedingungen als  angenommen.  

1.2 Änderungen unserer Geschäftsbedingun gen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit  
ausdrücklich der schriftlichen Vereinbar ung mit uns. Schweigen auf etwaige  abweichende Bedingungen des Käufers  oder Auftraggebers gelten nicht als  Anerkenntnis oder Zustimmung. Geschäfts - oder Einkaufsbedingungen des Käufers  oder Auftraggebers sind nur wirksam, w 
enn wir sie als für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.  
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs-  
und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehen. 

2.0 Angebote, Preise, Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Angebote, Preislist en und Werbeunterlagen sind freibleibend und  unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die  jederzeit geändert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben,  incl. der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer zzgl. Kosten der Verpackung,  Lieferung, Versicherung, Installa tion und sonstiger Nebenkosten.  

2.2 Lieferungen und Leistungen, die nicht im  Angebot enthalten sind, aber erbracht  
wurden, werden gesondert berechnet.

2.3 Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskost en, die Löhne, Währungsparitäten, Zölle  oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen unmittelbar oder mittelbar  auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise anzugleichen.  

2.4 Mündliche Nebenabreden und Zusicheru ngen unserer Mitarbeiter bedürfen zu  ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Außendienst-Mitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Bestellers/Auftraggebers an uns zu übermitteln.  

2.5 Der Vertrag kommt erst  durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.  Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Bestätigung  zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen  Geschäftsbedingungen zustande.  

2.6 Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler oder Ü bertragungsfehler berechtigen  uns zur Richtigstellung, auch  bei schon erstellten Rechnungen.  
2.7 Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und
Formänderungen behalten wir uns
bis zur Lieferung vor. 

3.0 Lieferfristen und Termine
3.1 Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht durch eine Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.  

3.2 Wird eine vereinbarte Lieferfrist infol ge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer von uns angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Annahme der Lieferung/ Leistung nach Fristablauf abzulehnen.  Erwächst dem Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. 
Lieferverzug tritt nicht ein, wenn die Boni tät des Käufers Anlass zur Rückhaltung von Lieferungen gibt (Anscheinsverdacht oder Ziel-Überschreitung reichen aus).  

3.3 Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks,
Aussperrungen sowie unvorhersehbare Liefer schwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden unsere Lieferanten stehen wir nicht ein. Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind wir berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Käufer/Auftraggeber als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.  
Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Lieferfristüberschreitungen nicht zu. 

4.0 Erfüllungsort, Versand, Lieferung, Gefahrübergang
4.1 Erfüllungsort ist ab Lager Bremen. 

4.2 Wurde wegen des Versandweges und de r Transportmittel keine schriftliche  Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl.  Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers und unversichert. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise.  

4.3 Mit der Übergabe an den Spediteur, Frach tführer oder Abholer, spätestens mit  dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschließlich der Beschlagnahme  auf den Käufer/Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserung.  

4.4 Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist, geht die  Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.  

4.5 Nimmt der Käufer/Auftraggeber or dnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen  nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf
Kost
en und Gefahr des Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens  2% des Kaufpreises für jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich  geringer sind. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen  Nachfrist, anderweitig über den  
Liefergegenstand zu verfügen und dem Käufer als Lieferschaden mindestens 24%  des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass unser tatsächlicher Schaden erheblich geringer ist.  

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungen sind unverzüglich ohne jeden Abzug in bar zu leisten. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Verzug tritt spätestens nach 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ein.  

5.1.1 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.  

5.2 Schecks und rediskontfähige und versteuer te Wechsel werden von uns nur nach  vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.  

5.3 Lieferung und Übersendung von Ware  erfolgt gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.  

5.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Tagen ab Fälligkeit sind wir berechtigt, ohne  besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen  
Bundesbank. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzug 
schadens vorbehalten.  Die Mahngebühren gelten in der ausgewiesenen Höhe als akzeptiert. Die erste Mahnung gilt als ausdrückliche Aufforderung zur Zahlung.  

5.5 Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns werden Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so werden sämtliche  Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig und  zahlbar, unabhängig von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitgehend gesetzlicher  Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von 2 Wochen verbunden mit der  
Rücktrittsandrohung für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Bei erkennbarer Nichtzahlung sind wir berechtigt, alle Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt geliefer, wurden einzubehalten, bis die Ware selbst  oder unsere anderweitigen Forderungen erfüllt wurden.  

5.6 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückhaltung ist für alle  denkbaren Fälle ausgeschlossen, mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen. 

6.0 Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung  sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt 
 auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 
 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer Saldoforderung.  
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn di e Ware vom Käufer weiterveräußert  wurde (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).  

6.2 Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der anderen Ware zur Zeit der Vereinbarung.  
Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§947,948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so  werden wir Miteigentümer gemäß  der entsprechenden Bedingungen. Die  verarbeitete, verbundene, vermischte oder vermengte Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.  

6.3 Der Käufer/Auftraggeber ist verpflic htet, Vorbehaltsware und in unserem  Miteigentum stehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und  ausreichend zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen werden bereits mit  Abschluss eines diesen Bedingungen unterliegenden Vertrages an uns abgetreten.  Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer/Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern oder be- oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der  
Weiterveräußerung nebst allen Nebenrechten auf uns übergeht. Stundet unser  
Vertragspartner seinen Abnehmern den Verkaufspreis, so hat sich der Vertragspartner gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei der Lieferung der Vorbehaltsware vor 
behalten haben. Bei Kr editverkäufen hat unser Vertragspartner seinen Abnehmer auf unseren  
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und sicherzustellen, dass dies er anerkannt wird. Das gleiche gilt für Finanzierungen über Finanzierungsinstitute, insbesondere Leasinggesellschaften. Zu  
anderen Verfügungen über die Vorbehaltswa re, insbesondere Verpfändung
oder 
Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.  

6.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer/Au ftraggeber allein oder zusammen mit uns  nicht gehörender Ware veräußert, so werden schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rangstellen abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Auf unser Verlangen hat der Käufer/Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.  

6.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers/Au ftraggebers oder bei sonstiger Gefährdung  der Erfüllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen Verstößen des Käufers/Auftraggebers gegen die ihn ansonsten obliegenden Verpflichtungen sind wir berechtigt:  

6.5.1 die Ermächtigung zur Veräußerung od er Ver-/Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen;  

6.5.2 die Herausgabe der Vo rbehaltsware auf Kosten  des Käufers/Auftraggebers zu  
verlangen, ohne dass diesem ge gen den Herausgabeanspruch eine  
Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag  zurücktreten;  

6.5.3 Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;

6.5.4 die zurückgenommene Vorbehalts ware zu verkaufen und den Erlös  
gegenzurechnen.

6.5.5 alle anderen Forderungen fällig zu stellen, ohne dass es einer gesonderten  
Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen ins Ausland sind alle
Kosten der Rechtsverfolgung durch uns bei Zahlungsverzug des Käufers vom Käufer
zu tragen. Falls die Vorbehaltsware schon in Gebrauc h war, kann eine Anrechnung höchstens  
zu dem von uns festgestellten Restwert er folgen. Falls der Vertragspartner den von  
uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der  Restwertfeststellung eines neutralen Sach verständigen. Diese Feststellung durch  den Sachverständigen hat unser Vertragspartner zu tragen.  Sämtliche hierdurch  entstandenen Kosten, auch aus der Verwertung  
der Vorbehaltsware trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Ve rwertungserlöses zzgl.  Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger  anzusetzen, wenn wir höhere oder der  Käufer/Auftraggeber niedrigere Kosten nachweist. 

6.5.6 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens erlischt das  Recht des Käufers/Auftraggebers, die  Vorbehaltsware weiterzuver äußern, sie zu verwenden oder sie einzubauen, ferner  die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gleichen  Rechtsfolgen treten bei einem Rückscheck ein.
 
6.5.7 Der Käufer/Auftraggeber verpflichtet  sich, die zur Geltendmachung unserer  Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen  auszuhändigen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen, bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgewandt werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.  

6.5.8 Auf Verlangen des Käufers/Auftraggeber s werden wir Sicherheiten insoweit  
freigeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung insgesamt um mehr als 10%  übersteigt.  

6.5.9 Soweit wir berechtigt sind, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Käufer/Auftraggeber uns sowie unseren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein,  
seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten ggf. mit Fahrzeugen zum Zweck
der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten. 

7.0 Mängelrügen, Gewährleistungen
7.1 Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die  gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und  Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern sowie etwaige von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften besitzen. Eine über die gesetzlichen Gewähr leistungsvorschriften hinausgehende  unselbständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei  
ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt. Für Handelsware (Monitore,
Drucker etc.) und Komplettsysteme beträgt die Garantie 6 Monate. Es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wir garantieren für die original  gelieferten Komplettsysteme, die mit CE Zeichen gekennzeichnet sind, dass die technischen Vorgaben eingehalten werden  
unter der Bedingung, dass das Gehäuse nach der Auslieferung nicht geöffnet  und auch keine Eingriffe von Seiten des Käufers, Anwenders oder Dritter vorgenommen wurden. Bei Beschädigung des Kontrollsiegels ist hiervon auszugehen. Mit der Öffnung geht die Verantwortung auf  den Käufer, Anwender bzw. andere Dritte über.  

7.2 Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden,  Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich binnen  Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Belieferung bei dem Käufer/Auftraggeber zu rügen, nicht offens ichtliche binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Unterlässt er eine solche unverzügliche schriftliche Anzeige, gilt die  
Lieferung als genehmigt. Eintretende Tr ansportschäden sind ebenso auch dem  
Beförderer unverzüglich anz uzeigen. Die Untersuchungspflichten gemäß §377 HGB  
bleiben unberührt.

7.3 Wird ein Mangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter der Voraussetzung, dass der Käufer das mangelhafte Produkt bzw. das Produktionsteil mit einem Reparaturanhänger in Originalverpackung und unserer Rechnung unter Erläuterung der näheren  Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat. Eine  dreimalige Nachbesserung wird in jedem Falle als zumutbar angesehen. Bei Fehlschlagen der Nachlieferung oder Ersatzlieferung hat der Käufer/Auftraggeber das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des  
Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche si nd, soweit nicht zwingende gesetzliche  Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Wir sind nur dann zu Ersatzlieferungen verpflichtet, wenn die Kaufpreissumme gezahlt wurde und/oder  keine weiteren Zahlungen offen sind.  

7.4 Gibt der Käufer uns keine Gelegenhe it, uns von dem Mangel zu überzeugen,  stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandet e Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.  

7.5 Unsere Gewährleistung- und/oder Ga rantiepflicht ist ausgeschlossen bei :
 
7.5.1 Schäden und Verlusten, die durch Vertragsware oder ihren Gebrauch  entstehen, sowie Schäden, die auf Modifikation, Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag oder ähnlich gelagerte Einwirk ungen auch thermischer oder physischer  Art zurückzuführen sind;  

7.5.2 unsachgemäß durchgeführ ten Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen  von Kunden oder anderen nicht ermächtigten Personen;  

7.5.3 Schäden durch Nichtbeacht ung der Bedienungsanleitung;  

7.5.4 Transportschäden;

7.5.5 generell bei Rücksendungen, die nicht komplett oder nicht in Originalverpackung erfolgen;  

7.5.6 Schäden durch den Einsatz ungeeignete r oder minderwertiger Bauteile,  Einzelteile oder Verbrauchsmaterialien;  

7.5.7 Schäden, die bei Käufer/Au ftraggeber durch natür liche Abnutzung,  Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und  Temperatureinflüsse entstanden sind;  

7.5.8 Waren, für die handelsüblich keine Gar antiepflicht besteht (Verschleißteile wie  
z.B. Druckköpfe und Farbbänder)

7.5.9 Ansprüchen wegen geringfügiger  Abweichungen in der Ausführung gegenüber  Katalogen, Werbeunterlagen, Mustern etc.;  

7.5.10 schlechter Instandhaltung der Ware durch den Käufer/Auftraggeber;  

7.5.11 bei einzelnen Bauteilen, die kein  Garantiesiegel Computec tragen oder bei denen das Herstellersiegel ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung durch uns beschädigt wurde.  

7.5.12 Virenbefall, der durch Benutzung von Disketten oder Datenträgern entsteht  
und nicht ursächlich und nicht bewiesenermaßen durch Computec verursacht wurde. Für Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile  oder Austausch haften wir im gleichen  Umfang wie für die ursprüngliche Ware bis zum Ablauf von 3 Monaten nach  Lieferung des Ersatzteils bzw. des Ersatzgerätes oder nach Durchführung der  Nachbesserung, mindestens jedoch bi s zum Ablauf der ursprünglichen  Gewährleistungspflicht für den Lieferungsgegenstand. Für gebrauchte oder  
reduzierte Geräte ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Rücksendungen haben generell mit allem Zubehör in der Originalverpackung und mit  Garantienachweis (Kopie der Rechnung mit Serien-Nr.) zu erfolgen. Für nicht vollständige Lieferungen können wir die Bearbeitung ablehnen oder eine Aufwandspauschale bis zur Höhe des Neupreises berechnen.  

7.6 Serienmäßig hergestellte Ware wird nac h Modell verkauft. Es besteht kein  Anspruch auf die Lieferung der Ausstellungsmuster und -proben, falls bei Vertragsabschluss keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen ist.  Bei preisreduzierter Ware kann es sich um Auslaufmodelle handeln. Der Käufer kann an die bestellte Ware qualitative Ansprüche nur in der Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können. Bedienungsanleitungen für  
Baugruppen sind grundsätzlich in englischer Sprache verfasst. Etwas anderes gilt nur bei unserer ausdrücklichen Zusicherung.  

7.7 Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber im  gesetzlichen Umfang nicht erfüllt hat.  
Eine Haftung für Fremderzeugnisse uns ererseits wird ausgeschlossen. Auf  Verlangen treten wir jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten ab.  

7.8 Wir übernehmen keine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit unserer Produkte  sowie deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck. Jede spezielle Anwendung muss vorab mit unserer technischen Leitung abgestimmt werden;  demnach trägt der Kunde das Kompatibilitäts- und Funktionsrisiko, es sei denn, von  der technischen Leitung der Fa. Computec wurde dies schriftlich bestätigt. Mündliche  Absprachen sind ungültig.  

7.9 Ergibt die Überprüf ung eines gezeigten Mangels,  dass ein Gewährleistungs-/Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren  jeweiligen Abrechnungssätzen sowie die  Fracht und Versandkosten zu Lasten des  Käufers/Auftraggebers.  

7.10 Unsere Angaben zum Liefer- und Lei stungsgegenstand in unseren Katalogen,  Prospekten, Werbungen und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen,  Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr.  Die Zusicherung von Eigenschaften  und der Ausschluss branchenüblicher  Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen  Vereinbarung.  

7.11 Nachbesserungsaufträge im Rahmen der  Gewährleistung oder Garantie,  Falschlieferungen oder sonstige Reparatur aufträge sind uns fracht- und portofrei  zuzusenden. Bei offensichtlichen Falschlieferungen werden dem Käufer/Auftraggeber die dadurch entstehenden Versandkosten erstattet. Wir sind  aufgrund der mit einigen Herstellerfirmen getroffenen Vereinbarungen berechtigt, den Käufer/Auftraggeber nach entsprechendem Hinweis hinsichtlich der  
Nachbesserungen unmittelbar an den Hersteller zu verweisen.

7.12 Eine Rücknahme von Lagerwaren erfolg t nur mit unserer ausdrücklichen  schriftlichen Zusicherung. Für den Fall der Rücknahme kann eine  Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes (mindestens Euro 5,00) zzgl. ges.  MwSt erhoben werden. Der Käufer/Auftraggeber trägt die Kosten für eine evtl.  zurückgenommener Lagerwaren. 

7.13 Garantieansprüche aufgrund von fehlerhafter Software, die von Computec geliefert wurde, sind ausnahmslos an den  Hersteller der Software zu richten.  
Generell erlischt die Garantie auf Softw are, bei der die Verpackung geöffnet   
wurde. Ebenso ist Umtausch ausgeschlossen. 

8.0 Einkaufsbedingungen
Wir erklären, dass alle Beschaffungsvor gänge nur zu unseren Bedingungen erfolgen:  

8.1 Alle Ware wird unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Ware nach Qualität  und Quantität innerhalb von 4 Wochen geprüft wird. Verdeckte Mängel sind von uns  innerhalb von
8 Tagen nach Erkennen anzuz
eigen. Unser Lieferant erfüllt seine  Lieferungen nur, wenn die Teile oder Systeme ohne Einschränkung die CE- Bedingungen einhalten.  

8.2 Zahlungen sind ohne schriftliches Ei nverständnis des Gläubigers aufrechenbar. 

9.0 Haftung
9.1. Soweit nicht ausdrücklich in dies en Bedingungen die Ansprüche, insbesondere  
Schadensansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug oder Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und  Verstößen aus unerlaubter  
Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers/ Auftraggebers stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen  
Vertragsverletzung unsererseits.

9.2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und  Betriebsangehörige gegenüber dem Käufer /Auftraggeber werden außer in den  Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.  

9.3. Beratungen und Auskünfte erfolgen nac h bestem Wissen unserer Mitarbeiter,  jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das  Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 nicht für die daraus 
 herrührenden Ansprüche des Käufers auf Haftung für Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.  

9.4. Für mittelbare Schäden und M angelfolgeschäden, insbesondere für  entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und  den Verlust von Daten wird die Haftung  ausgeschlossen.  

9.5. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Auftragsannahme nach den uns damals  bekannten Umständen zu rechnen war.  

9.6. In jedem Fall sind Schadensersa tzansprüche auf das Zweifache des  Auftragswertes, höchstens auf 2.500,00 Euro begrenzt.  

9.7. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften,  spätestens jedoch mit Ablauf eines halben Jahres ab Lieferung oder der Durchführung der beanstandeten Leistung. 

9.8. Für Datenverlust wird keine Haft ung übernommen. Der Kunde/Auftraggeber ist  für eine funktionierende Datensicherung verantwortlich und hat diese zur Verfügung  zu stellen. Ebensomuss der Zugang zu  allen Geräten bei Vor-Ort- Einsätzen  inklusive aller Passwörter gewährleistet  sein. Kommt ein Vor-Ort-Einsatz nicht  zustande, weil der Auftraggeber nicht  
angetroffen wird oder obige Bedingungen zutreffen, wird wegen vergeblicher Anfahrt eine Aufwandspauschale von 40,00 Euro erhoben. 

10.0 Rechtsgrundlagen, Gerichtsstand
10.1. Es gilt ausschließlich das Re cht der Bundesrepublik Deutschland.  
10.2. Als Gerichtsstand gilt allein das Amtsgericht/Landgericht Bremen.  
Das Vertragsverhältnis unterliegt  ausschließlich dem deutschen Recht.  

11.0 Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten Einzelne der vorstehenden Bestimm ungen unwirksam sein oder werden, so  treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommen. 

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