7.0 Mängelrügen, Gewährleistungen
7.1 Wir gewährleisten im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern sowie etwaige von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften besitzen. Eine über die gesetzlichen Gewähr leistungsvorschriften hinausgehende unselbständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei
ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt. Für Handelsware (Monitore,
Drucker etc.) und Komplettsysteme beträgt
die Garantie 6 Monate. Es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wir garantieren für die original gelieferten Komplettsysteme, die mit CE Zeichen gekennzeichnet sind, dass die technischen Vorgaben eingehalten werden
unter der Bedingung, dass das Gehäuse
nach der Auslieferung nicht geöffnet und auch keine Eingriffe von Seiten des Käufers, Anwenders oder Dritter vorgenommen wurden. Bei Beschädigung des Kontrollsiegels ist hiervon auszugehen. Mit der Öffnung geht die Verantwortung auf den Käufer, Anwender bzw. andere Dritte über.
7.2 Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Belieferung bei dem Käufer/Auftraggeber zu rügen, nicht offens ichtliche binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Unterlässt er eine solche unverzügliche schriftliche Anzeige, gilt die
Lieferung als genehmigt. Eintretende Tr
ansportschäden sind ebenso auch dem
Beförderer unverzüglich anz
uzeigen. Die Untersuchungspflichten gemäß §377 HGB
bleiben unberührt.
7.3 Wird ein Mangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so erfolgt nach unserer
Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter der Voraussetzung, dass der Käufer das mangelhafte Produkt bzw. das Produktionsteil mit einem Reparaturanhänger in Originalverpackung und unserer Rechnung unter Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jedem Falle als zumutbar angesehen. Bei Fehlschlagen der Nachlieferung oder Ersatzlieferung hat der Käufer/Auftraggeber das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des
Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche si
nd, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Wir sind nur dann zu Ersatzlieferungen verpflichtet, wenn die Kaufpreissumme gezahlt wurde und/oder keine weiteren Zahlungen offen sind.
7.4 Gibt der Käufer uns keine Gelegenhe
it, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandet e Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
7.5 Unsere Gewährleistung- und/oder Ga
rantiepflicht ist ausgeschlossen bei :
7.5.1 Schäden und Verlusten, die durch
Vertragsware oder ihren Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die auf Modifikation, Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag oder ähnlich gelagerte Einwirk ungen auch thermischer oder physischer Art zurückzuführen sind;
7.5.2 unsachgemäß durchgeführ
ten Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht ermächtigten Personen;
7.5.3 Schäden durch Nichtbeacht
ung der Bedienungsanleitung;
7.5.4 Transportschäden;
7.5.5 generell bei Rücksendungen, die nicht komplett oder nicht in
Originalverpackung erfolgen;
7.5.6 Schäden durch den Einsatz ungeeignete
r oder minderwertiger Bauteile, Einzelteile oder Verbrauchsmaterialien;
7.5.7 Schäden, die bei Käufer/Au
ftraggeber durch natür liche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse entstanden sind;
7.5.8 Waren, für die handelsüblich keine Gar
antiepflicht besteht (Verschleißteile wie
z.B. Druckköpfe und Farbbänder)
7.5.9 Ansprüchen wegen geringfügiger
Abweichungen in der Ausführung gegenüber Katalogen, Werbeunterlagen, Mustern etc.;
7.5.10 schlechter Instandhaltung der
Ware durch den Käufer/Auftraggeber;
7.5.11 bei einzelnen Bauteilen, die kein
Garantiesiegel Computec tragen oder bei denen das Herstellersiegel ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung durch uns beschädigt wurde.
7.5.12 Virenbefall, der durch Benutzung
von Disketten oder Datenträgern entsteht
und nicht ursächlich und nicht bewiesenermaßen durch Computec verursacht wurde.
Für Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile oder Austausch haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Lieferung des Ersatzteils bzw. des Ersatzgerätes oder nach Durchführung der Nachbesserung, mindestens jedoch bi s zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Lieferungsgegenstand. Für gebrauchte oder
reduzierte Geräte ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Rücksendungen haben generell mit allem Zubehör in der Originalverpackung und mit Garantienachweis (Kopie der Rechnung mit Serien-Nr.) zu erfolgen. Für nicht vollständige Lieferungen können wir die Bearbeitung ablehnen oder eine Aufwandspauschale bis zur Höhe des Neupreises berechnen.
7.6 Serienmäßig hergestellte Ware wird nac
h Modell verkauft. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung der Ausstellungsmuster und -proben, falls bei Vertragsabschluss keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Bei preisreduzierter Ware kann es sich um Auslaufmodelle handeln. Der Käufer kann an die bestellte Ware qualitative Ansprüche nur in der Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können. Bedienungsanleitungen für
Baugruppen sind grundsätzlich in
englischer Sprache verfasst. Etwas anderes gilt nur bei unserer ausdrücklichen Zusicherung.
7.7 Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Käufer
seine Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt hat.
Eine Haftung für Fremderzeugnisse uns
ererseits wird ausgeschlossen. Auf Verlangen treten wir jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten ab.
7.8 Wir übernehmen keine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit unserer Produkte sowie deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck. Jede spezielle Anwendung muss vorab mit unserer technischen Leitung abgestimmt werden; demnach trägt der Kunde das Kompatibilitäts- und Funktionsrisiko, es sei denn, von der technischen Leitung der Fa. Computec wurde dies schriftlich bestätigt. Mündliche Absprachen sind ungültig.
7.9 Ergibt die Überprüf
ung eines gezeigten Mangels, dass ein Gewährleistungs-/Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweiligen Abrechnungssätzen sowie die Fracht und Versandkosten zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.
7.10 Unsere Angaben zum Liefer- und Lei
stungsgegenstand in unseren Katalogen, Prospekten, Werbungen und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die Zusicherung von Eigenschaften und der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
7.11 Nachbesserungsaufträge im Rahmen der
Gewährleistung oder Garantie, Falschlieferungen oder sonstige Reparatur aufträge sind uns fracht- und portofrei zuzusenden. Bei offensichtlichen Falschlieferungen werden dem Käufer/Auftraggeber die dadurch entstehenden Versandkosten erstattet. Wir sind aufgrund der mit einigen Herstellerfirmen getroffenen Vereinbarungen berechtigt, den Käufer/Auftraggeber nach entsprechendem Hinweis hinsichtlich der
Nachbesserungen unmittelbar an den Hersteller zu verweisen.
7.12 Eine Rücknahme von Lagerwaren erfolg
t nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung. Für den Fall der Rücknahme kann eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes (mindestens Euro 5,00) zzgl. ges. MwSt erhoben werden. Der Käufer/Auftraggeber trägt die Kosten für eine evtl. zurückgenommener Lagerwaren.
7.13 Garantieansprüche aufgrund von fehlerhafter Software, die von Computec
geliefert wurde, sind ausnahmslos an den Hersteller der Software zu richten.
Generell erlischt die Garantie auf Softw
are, bei der die Verpackung geöffnet
wurde. Ebenso ist Umtausch ausgeschlossen.